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KI in der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung

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Zusammenfassung

Dr. Anika Limburg beschreibt, warum Künstliche Intelligenz in der zweiten Phase der Lehrkräftebildung nicht mit einzelnen Tool-Schulungen abgehakt werden kann. Die schnelle technische Entwicklung, heterogene Vorerfahrungen aus dem Studium, ungeklärte rechtliche und datenschutzbezogene Bedingungen sowie ein stark auf Täuschung fokussierter Diskurs erschweren systematische Konzepte. Hinzu kommt ein fachliches Dilemma: Referendarinnen und Referendare bauen ihre professionelle Urteilskraft erst auf, benötigen diese aber gerade, um KI-Ergebnisse einordnen und verantwortlich übernehmen zu können. Deshalb versteht Limburg den Umgang mit KI als kollaborativen Lernprozess, in dem auch Fachleitungen und Seminarleitungen nicht dauerhaft einen Wissensvorsprung beanspruchen können.

KI kann aus ihrer Sicht Unterrichtsqualität unterstützen, wenn sie an gesicherten Bedingungen guten Lernens ansetzt: beim Erfassen von Lernständen, beim Berücksichtigen von Vorwissen, bei formativer Begleitung, bei lebensnahen Aufgaben und bei der Entlastung von Routinetätigkeiten. Die pädagogische Letztbeurteilung bleibt beim Menschen. Für eine dauerhafte Verankerung verbindet Limburg Bottom-up-Entwicklung mit klaren Vorgaben: Am Bildungscampus Saarland arbeiten Taskforces aus verschiedenen Rollen an konkreten Vorhaben; zugleich brauche es angepasste Curricula und Prüfungsordnungen, systematische Fortbildungen sowie eindeutige Regeln für Datenschutz und Bewertung.

Takeaways

  • KI-Kompetenz sollte als fachlicher, fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher Querschnitt in der Ausbildung verankert werden.
  • Ein offener Erfahrungsaustausch ist produktiver als ein pauschaler Täuschungsverdacht.
  • KI kann Lernstände und Rückmeldungen skalieren, ersetzt aber nicht das Urteil der Lehrkraft.
  • Schülerarbeiten dürfen nicht ohne Einverständnis hochgeladen und Benotungen nicht an KI delegiert werden.
  • Tragfähige Konzepte benötigen sowohl kollaborative Erprobung als auch verbindliche rechtliche und curriculare Rahmenbedingungen.