Bildungsmaterialien im 'KI'-Zeitalter: Gestalten, strukturieren, vernetzen

Bildungsmaterialien im 'KI'-Zeitalter: Gestalten, strukturieren, vernetzen

Von am 09.07.26
Inhalt

Viele Lehrkräfte nutzen 'KI' inzwischen selbstverständlich, um Materialien zu erstellen, Aufgaben anzupassen oder Lernprozesse zu begleiten. Mit der zunehmenden Routine wird jedoch sichtbar, warum die Ergebnisse so unterschiedlich ausfallen: Ihre Qualität hängt nicht allein vom Prompt ab, sondern, neben der Wahl des Tools, auch sehr stark von den Materialien, Beispielen, Kriterien und Hintergrundinformationen, die dem ‘KI’-System als Kontext zur Verfügung stehen.

Lange stand das sogenannte Prompt Engineering im Mittelpunkt, also die Frage, wie eine Anweisung möglichst geschickt formuliert werden muss, damit ein gutes Ergebnis entsteht.

Diese Perspektive bleibt wichtig, greift aber zu kurz. In der schulischen Praxis zeigt sich: Passende Ergebnisse entstehen nicht allein durch gute Prompts; ebenso entscheidend ist, welche Informationen ein 'KI'-System erhält, um eine Aufgabe sinnvoll bearbeiten zu können. Dazu gehören fachliche Inhalte, Materialien, Beispiele, Kompetenzziele, Bewertungskriterien, sprachliche Niveaustufen oder Hinweise zum Unterrichtskontext.

Erst durch diesen Kontext kann das ‚KI’-System Ergebnisse erzeugen, die wirklich zur Lerngruppe und zum konkreten Lernvorhaben passen. Aus Prompt Engineering wird zunehmend Context Engineering.

Damit wird eine zentrale Verschiebung sichtbar: Die Arbeit mit 'KI' erfordert zunehmend die bewusste Auswahl, Gestaltung und Strukturierung von Materialien, Daten und Kontexten.

Lehrkräfte stehen damit vor einer Aufgabe, für die es bislang nur wenige etablierte Routinen gibt. Es reicht nicht mehr, ein Material nur danach auszuwählen, ob es im Unterricht sinnvoll einsetzbar ist; zunehmend muss auch bedacht werden, ob dieses Material rechtlich (und technisch) überhaupt für die Nutzung in 'KI'-gestützten Arbeitsprozessen geeignet ist.

Damit setzt diese Blog-Reihe an der Frage an: Wie müssen Bildungsmaterialien im ‚KI‘-Zeitalter gestaltet, strukturiert und vernetzt sein, damit sie rechtssicher, datensparsam, didaktisch sinnvoll und nachhaltig nutzbar werden? Sie verbindet dabei zwei Blickrichtungen: die konkrete Unterrichtspraxis und die systemische Perspektive auf ein Bildungssystem im Wandel. Dabei behandeln wir in insgesamt vier Beiträgen die vier Bausteine OER + Offenheit, Dateiformate, Repositories und Wissensmanagement.

Dieser erste Beitrag, der sich vor allem dem Thema OER + Offenheit widmet, ist zu verstehen als ein Plädoyer dafür, dass sich im Zeitalter von ‘KI’ Offenheit von einer pädagogischen Zusatzoption zu einer (infrastrukturellen) Vorbedingung guter Bildungsarbeit verschieben muss.

Teil 1: OER im ‘KI’-Zeitalter - Warum Offenheit zur Bedingung zeitgemäßer Praxis wird

Wenn wir in diesem Beitrag von ‘KI’ sprechen, dann meinen wir generative ‘KI’ als Werkzeug in der Hand von Lehrkräften: zur Materialerstellung, Unterrichtsvorbereitung, Differenzierung und zur Gestaltung lernförderlicher Rückmeldungen.

Dabei hängt die Qualität dieser ‘KI’-gestützten Lehr- und Lernprozesse wesentlich von den Kontexten ab, die den eingesetzten Systemen zur Verfügung gestellt werden. Für Lehrkräfte sind das in der Regel fachlich geprüfte, didaktisch strukturierte und curricular anschlussfähige Materialien: Schulbuchauszüge, Verlagsmaterialien, eigene Präsentationen, Arbeitsblätter, Aufgabenformate, Erwartungshorizonte oder Kompetenzraster. Diese Materialien sind feste Bestandteile professioneller Routinen und tragen wesentlich zur Qualität von Unterricht bei. Mit ‚KI‘ verschiebt sich jedoch der Nutzungskontext: Materialien werden nicht mehr nur gelesen oder im Unterricht eingesetzt, sondern in ‚KI’-Systeme eingebracht, dort verarbeitet und in neue Zusammenhänge überführt.

Damit stellt sich die Frage der rechtlichen Einordnung neu.

Schulbücher und Verlagsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt; ihre Eingabe in ‘KI’-Systeme kann Formen der Vervielfältigung berühren, für die grundsätzlich die Zustimmung der Rechteinhaber:innen nötig wäre. Ob ein Upload zulässig ist, erfordert also eine genaue Prüfung der Ausgangssituation: Welches Material wird eingegeben, in welches System, unter welchen Nutzungs- und Lizenzbedingungen?

Welche Materialien dürfen wir nicht in ein ‚KI'-System hochladen?

‘KI’ + § 60a UrhG kompakt

Die Entwicklung ‘KI’-gestützter Werkzeuge verläuft sehr dynamisch, während sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Nutzung nur schrittweise klären.

Für urheberrechtlich geschützte Materialien ist § 60a UrhG (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html) zentral: Er erlaubt Bildungseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen die Nutzung von bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes zur Veranschaulichung von Unterricht und Lehre, nicht-kommerziell und für einen klar bestimmten Kreis von Lehrenden und Lernenden.

Diese Regelung ist keinesfalls eine Erlaubnis, geschützte Materialien in ‘KI’-Systeme einzuspeisen. Verlagsmaterialen dürfen nicht in ‚KI‘-Systeme hochgeladen werden, wenn unklar ist, ob die Inhalte gespeichert, weiterverarbeitet oder zum Training der ‚KI’ genutzt, also außerhalb des schulischen Nutzungskontextes zugänglich gemacht werden. Insbesondere umfangreiche Auszüge, ganze Kapitel oder vollständige Verlagsmaterialien dürfen nicht in ‘KI’-Systeme hochgeladen werden.

Entscheidend ist also nicht nur, welches Material in ein ‚KI’-System hochgeladen wird, sondern auch in welchem Umfang, zu welchem Zweck, für welchen Nutzer:innenkreis und in welcher technischen Umgebung.

„maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt“

Ein sogenannter „maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt“ bezeichnet die Möglichkeit für Rechteinhaber:innen, die Nutzung ihrer Inhalte durch automatisierte Systeme wie ‚KI‘-Anwendungen ausdrücklich zu untersagen, allerdings nicht in Form eines bloßen Hinweises für Menschen, sondern als technisch codierte Anweisung, die von Maschinen erkannt werden kann. Hintergrund ist, dass das Auslesen und Analysieren von Inhalten (z.B. für Text- und Data-Mining) rechtlich zunächst erlaubt ist, solange kein solcher Widerspruch vorliegt. Wenn ein Nutzungsvorbehalt in einer für Systeme lesbaren Form - etwa über Metadaten oder technische Zugriffsbeschränkungen - hinterlegt ist, sind ‚KI‘-Anwendungen verpflichtet, diese Inhalte auszuschließen. Verlage beginnen zunehmend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um ihre Inhalte vor der Nutzung durch ‚KI‘-Systeme zu schützen.

Das heißt, selbst wenn ein Text online frei lesbar ist, darf er nicht zwingend in eine ‚KI‘-Anwendung kopiert werden, wenn der Verlag einen solchen „maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt“ erklärt hat.

Urheberrecht und Datenschutz

Für die Nutzung von Materialien in ‘KI’-Systemen ist zunächst das Urheberrecht zentral. Es regelt, ob ein Werk vervielfältigt, bearbeitet, hochgeladen, weitergegeben oder in neue Zusammenhänge eingebunden werden darf. Gerade beim Upload von Schulbuchauszügen, Verlagsmaterialien, Arbeitsblättern oder anderen geschützten Inhalten stellt sich daher die Frage, ob diese konkrete Nutzung urheberrechtlich zulässig ist.

Davon zu unterscheiden ist der Datenschutz. Er wird relevant, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa Namen, Arbeiten von Schüler:innen, Noten oder individuelle Rückmeldungen. Dann ist zusätzlich zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Verarbeitung dieser Daten nach DSGVO zulässig ist.

Für die Praxis bedeutet das: Bei ‘KI’-gestützter Arbeit sind zwei Ebenen zu beachten. Das Urheberrecht betrifft die verwendeten Materialien und ihre erlaubte Nutzung; der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten und deren Verarbeitung.

Verlage: Qualität sichern, Nutzung ermöglichen

Dass Lehrkräfte trotz dieser rechtlich herausfordernden Lage dennoch häufig auf urheberrechtlich geschütztes Material der Verlage zurückgreifen, hat einen guten Grund: Sie leisten seit langem einen zentralen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bildungsbereich: Sie entwickeln fachlich geprüfte, didaktisch strukturierte, curricular anschlussfähige Materialien und tragen damit wesentlich zur Verlässlichkeit schulischer Bildungsmedien bei. Diese Leistung bleibt auch im 'KI'-Zeitalter unverzichtbar; sie gewinnt sogar eher an Wert.

Dass Verlage vor diesem Hintergrund ihre Inhalte schützen, sie nicht unkontrolliert in ‘KI’-Systeme eingespeist sehen möchten und daher mit eigenen Werkzeugen wie ‘KI'-Material-Designern auf die neue Lage reagieren, ist nachvollziehbar und pragmatisch.

Aus Sicht schulischer Praxis bleibt diese Entwicklung jedoch ambivalent: Wenn hochwertige Verlags-Materialien nur innerhalb geschlossener Systeme genutzt werden können, erschwert das ihre flexible Einbindung in Unterrichtsvorbereitung, Differenzierung, Anpassung und Weiterentwicklung. Was aus Verlagsperspektive eine sinnvolle Absicherung ist, kann im schulischen Alltag zu neuen Abhängigkeiten, Medienbrüchen und Einschränkungen pädagogischer Gestaltungsspielräume führen.

Das heißt im Kontext digitaler Weiterverarbeitung tritt neben die Qualität eines Materials eine zweite entscheidende Frage: Darf es rechtssicher genutzt, angepasst und weiterverarbeitet werden?

Offene Bildungsmaterialien: Nutzung ermöglichen, Qualität sichern

Vor diesem Hintergrund werden Materialien umso wertvoller, deren Nutzungsbedingungen von vornherein geklärt sind. Genau dies können offen lizenzierte Bildungsmaterialien (OER) leisten: Je nach Lizenz dürfen sie bearbeitet, kombiniert und weiterverarbeitet werden – genau das, was 'KI'-gestützte Arbeit verlangt.

Damit eröffnet sich eine Alternative zu geschlossenen Materialbeständen und restriktiven Nutzungsmodellen: Offenheit schafft hier die Voraussetzung dafür, dass Materialien rechtssicher genutzt, angepasst und weiterentwickelt werden können.

Verlage + Offene Bildungsmaterialien: Qualität sichern, Nutzung ermöglichen

In Debatten werden Verlage und Offenheit dabei oft vorschnell als Gegensätze gefasst: geschlossene Verlagswelt oder offene OER-Materialien. Diese Gegenüberstellung prägt die Diskussionen seit Langem, doch sie greift zu kurz.

Eine rein geschlossene oder anbieterspezifische Logik trägt ein zukunftsfähiges Bildungssystem ebenso wenig, wie ein offenes System, dessen Qualitätssicherungsmechanismen zwar kontinuierlich wachsen, aber (noch) weniger institutionalisiert und deutlich geringer finanziert sind, wodurch die Prüfverantwortung und Unsicherheit stärker auf die einzelne Lehrkraft verlagert wird. Der entscheidende Punkt ist daher nicht die mangelnde Möglichkeit von Qualitätssicherung in offenen Strukturen, sondern ihr bislang geringerer Grad an Institutionalisierung. Strukturell ist offene Qualitätssicherung sogar im Vorteil: sie ist verteilt, transparent und öffentlich korrigierbar, statt zentral und gatekeeping-basiert. In gut durchdachten Strukturen kann Offenheit selbst zu einem Mechanismus der Qualitätssicherung werden.

Die Frage ist deshalb nicht ob, sondern wie beide Logiken verbunden werden. Denkbar sind etwa offene Basisversionen mit professionellen Zusatzdiensten, geprüfte und kuratierte OER-Material- und Kontextpakete oder Lizenzmodelle für schulische 'KI'-Nutzung.

Wünschenswert ist, dass Verlage ihre Rolle in ‘KI’-gestützter Arbeit von Lehrkräften nicht allein im Schutz ihrer Inhalte sehen, sondern ihre Expertise in Qualitätssicherung, Didaktik und curricularer Passung auch in (neue) offene oder halboffene Strukturen einbringen.

Offenheit braucht Infrastruktur

Übersehen wird in der Diskussion um Offenheit jedoch oft ein dritter Akteur: die institutionelle Infrastruktur. Der rechtlich kontrollierte Nutzungsrahmen, den das Urheberrecht voraussetzt, muss bereitgestellt werden, durch entsprechend gestaltete schulische ‘KI’-Tools und landesweite Strukturen. Ohne diese Ebene bleibt jede Lehrkraft auf individuelle Improvisation zurückgeworfen. Und auch für die Verlage gilt: Fehlt ein verlässlicher, rechtlich kontrollierter Raum, in den sie Inhalte freigeben können, bleibt der Rückzug in die eigene geschlossene Plattform die rationale Antwort – nicht aus Unwille, sondern als vorhersehbare Reaktion auf eine fehlende Infrastruktur.

Offenheit ist deshalb nicht nur eine Lizenz- und Qualitätssicherungs-, sondern auch eine Infrastrukturfrage. An dieser Schnittstelle von Lizenz, Format und Infrastruktur ergibt sich eine Weichenstellung: Wie die beiden Logiken verbunden werden, entscheidet darüber, ob 'KI'-gestützte Bildungsarbeit vor allem in einzelnen geschlossenen Plattformen stattfindet oder in einem offenen, vielfältigen Ökosystem, in dem Verlage und offene Bildungsmaterialien ihren Platz haben.

Damit ein offener Materialpool in diesem Ökosystem nicht nur prinzipiell verfügbar, sondern auch praktisch nutzbar wird, braucht es Materialien mit klar geregelten Nutzungsrechten. Genau hier setzen offen lizenzierte Bildungsmaterialien (OER) an: Sie zeigen, wie Anpassbarkeit und Weitergabe von Anfang an mitgedacht werden können.

Welche Materialien dürfen wir in ein ‚KI'-System hochladen?

Gerade wenn Materialien in ‚KI‘-gestützten Prozessen nicht nur gelesen, sondern transformiert, kombiniert oder als Kontext bereitgestellt werden, werden klare, offene Lizenzen zu einer praktischen Voraussetzung für souveränes Arbeiten.

Was OER genau ausmacht, welche Lizenzen welche Weiterverarbeitung erlauben und wo sich geeignete Materialien finden lassen, entfalten diese Abschnitte.

Was sind Offene Bildungsmaterialien (OER)?

OER sind Bildungsmaterialien, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Je nach Lizenz dürfen sie genutzt, verändert, kombiniert und weitergegeben werden. International (UNESCO) gelten sie als Beitrag zu Zugang, Qualität und Teilhabe in Bildung; die OER-Strategie der Bundesregierung zielt darauf ab, ein nachhaltiges OER-Ökosystem in Deutschland zu stärken. OER sind also kein Spezialthema, sondern Baustein einer Bildungspraxis, die auf Nachnutzung und gemeinsame Weiterentwicklung angelegt ist.

CC-Lizenzen für die Arbeit mit ‘KI’

Damit OER rechtssicher genutzt werden können, braucht es klare Lizenzangaben. Besonders verbreitet sind Creative-Commons-Lizenzen. Creative Commons ist ein international etabliertes Lizenzsystem, mit dem Urheber:innen festlegen können, unter welchen Bedingungen andere ihre Materialien nutzen, verändern und weitergeben dürfen. Für Lehrkräfte sind diese Lizenzen deshalb hilfreich, weil sie die rechtlichen Spielräume sichtbar machen: Darf ein Material verändert werden? Darf es mit anderen Materialien kombiniert werden? Müssen Urheber:innen genannt werden? Darf eine Bearbeitung erneut veröffentlicht werden?

Besonders anschlussfähig für ‚KI‘-gestützte schulische Arbeitsprozesse sind Materialien mit CC0, CC-BY oder, mit Einschränkungen, CC BY-SA.

LizenzWas ist erlaubt?Was ist zu beachten?Bedeutung für ‘KI’-gestützte Arbeit
CC0Auf Urheberechte wurde weitgehend verzichtet. Das Material kann sehr frei genutzt, bearbeitet, kombiniert und weitergegeben werden.In der Regel ist keine Namensnennung erforderlich. Trotzdem kann eine Quellenangabe pädagogisch, didaktisch, … sinnvoll sein.Besonders geeignet, wenn Materialien flexibel als Kontext genutzt, transformiert oder mit anderen Materialien kombiniert werden sollen.
CC BYNutzung, Bearbeitung, Kombination und Weitergabe sind erlaubt.Die Urheber:innen müssen genannt und die Lizenzbedingungen eingehalten werden.Gut geeignet für ‘KI’-gestützte Prozesse, wenn klar dokumentiert wird, welche Materialien verwendet wurden.
CC BY-SANutzung, Bearbeitung, Kombination und Weitergabe sind erlaubt.Bearbeitete Materialien müssen unter gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden.Geeignet, wenn Weiterentwicklungen ebenfalls offen bleiben sollen.

Achtung: Fehlt eine Lizenzangabe, ist das Material in der Regel urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne gesetzliche Erlaubnis oder Zustimmung der Rechteinhaber bearbeitet oder verbreitet werden.

Weitere Infos:

https://open-educational-resources.de/erklaervideos-open-educational-resources-oer-urheberrecht-und-ki/

https://oercamp.de/material/oer-ki-und-lizenzen-teil-1/

OER finden: Einstiegspunkte

OER finden sich nicht an einem einzigen Ort. Sie verteilen sich über länderspezifische OER-Portale, Repositorien und fachliche Sammlungen, oft zugänglich über Meta-Datenbanken. Für Lehrkräfte ist deshalb eine systematische Suchroutine hilfreich: Materialien sollten gezielt nach Thema, Fach, Schulstufe, Materialtyp und Lizenz ausgewählt werden.

Einstiegspunkte sind u.a. diese Datenbanken und OER-Portale:

https://open-educational-resources.de/materialien/oer-verzeichnisse-und-services/

https://wirlernenonline.de/bildungsmaterialien/

https://mundo.schule/

https://open-educational-resources.de/

https://www.zum.de/portal

https://portal.hoou.de/

https://oercommons.org/

https://www.wikipedia.org/

OER: Routinen etablieren

Das Finden geeigneter OER-Materialien ist jedoch nur der erste Schritt. Entscheidend ist anschließend, die Materialien nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich und praktisch zu prüfen.

Prüfroutinen für die Praxis:

  • Passt das Material fachlich und didaktisch zur Lerngruppe und -gegenstand?
  • Ist eine Lizenz klar angegeben?
  • Erlaubt die Lizenz Bearbeitung und Weitergabe?
  • Sind Quelle und Urheber:in nachvollziehbar?
  • Kann das Material verändert, kombiniert oder als Kontext genutzt werden?
  • Möchte ich das bearbeitete Material später teilen oder veröffentlichen?

Werkzeug: OER-Finder

Aus diesen Überlegungen heraus stellen wir begleitend einen bearbeitbaren OER-Finder als Systempromptbereit.

Er versteht sich nicht als fertige Lösung, sondern als Ausgangspunkt: Er überführt die im Beitrag beschriebenen Fragen in eine erste praktische Suchroutine. Was wird gesucht? Für welchen Kontext? Auf welchen Plattformen? Mit welcher Lizenz? Dieser Prompt soll Lehrkräfte nicht nur bei der Suche nach OER unterstützen, sondern auch dabei, Lizenzangaben, Suchorte und Qualitätskriterien bewusster zu prüfen.

Der offen lizensierte OER-Finder ist in diesem Repository abgelegt und kann dort dokumentiert, angepasst und erweitert werden. So kann der OER-Finder selbst zu einem Beispiel für die Materiallogik werden, um die es in diesem Beitrag geht: offen, anpassbar, maschinenlesbar, dokumentierbar und auf gemeinsame Weiterentwicklung angelegt.

Offenheit wird zur Bedingung zeitgemäßer Praxis

Zum Abschluss möchten wir noch einmal klar benennen, wofür wir plädieren: für Offenheit als Leitprinzip ‘KI’-gestützter Bildungsarbeit; für Verlage, die ihre Qualitätsexpertise auch in offene und halboffene Strukturen einbringen; und für Infrastrukturen, die diese Verbindung rechtlich, technisch und organisatorisch ermöglichen. Nur so lassen sich Qualitätssicherung, pädagogische Freiheit und digitale Souveränität zusammendenken.

Offenheit ist aber nicht nur eine Frage der Lizenz, sondern auch der technischen Nutzbarkeit.

Der nächste Beitrag richtet daher den Blick auf Dateiformate und Maschinenlesbarkeit, und fragt: Wie müssen Materialien strukturiert sein, damit sie in ‘KI’-gestützten Prozessen tatsächlich verarbeitet, angepasst und weiterentwickelt werden können?

Autorinnen

Foto 1: Regina Schulz
Foto 1: Regina Schulz

Regina Schulz ist Lehrerin an einem Hamburger Gymnasium. Sie arbeitet als Lehrkräftefortbildnerin im Bereich Fremdsprachen mit den Schwerpunkten Digitalität und BNE; sie hat einen Lehrauftrag an der Universität Hamburg und beschäftigt sich dort mit „KI Literacy und der Transformation des Lernens". Sie veröffentlicht ihre Unterrichtsmaterialien als OER im

digitallearninglab.de

Foto 2: Christina Schwalbe
Foto 2: Christina Schwalbe

Christina Schwalbe leitet das Büro für Digitale Lehre an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg und verantwortet dort als Referentin für digitale Transformation die Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung im Kontext von Digitalisierung und KI. Ihre Arbeit verbindet Fragen der Hochschulentwicklung, der Gestaltung digitaler und analoger Lehr-Lernräume sowie der strategischen und operativen Verankerung von KI-Kompetenzen in Studium und Lehre.

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